Allgemeinen Geschäftsbedingungen

AGB der Intervista AG für die Bereitstellung von Lokalisierungsinformationen sowohl mit GSM als auch mit GPS Stand: 01.06.2019


§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Geschäftsbedingungen beinhalten die grundlegenden Regeln, unter denen die von der Intervista AG (nachfolgend "INTERVISTA" genannt) im Internet bereitgestellten Tracking- und Tracing-Services genutzt werden können. Sie befinden sich bei den jeweiligen Services im Netz und können dort durch Anklicken des entsprechenden Links gelesen und ausgedruckt werden.

(2) Die Webservices beinhalten die Aufbereitung, Anzeige und Auswertung von ortsbezogenen Informationen (LBS). Die Lokalisierung erfolgt über das Endgerät des Nutzers. Grundlage der Ortung ist die jeweils registrierte Mobilfunknummer (MSISDN). INTERVISTA behält sich vor, diesen Services zu erweitern oder zu ergänzen und diesbezüglich ggf. gesonderte Nutzungsbedingungen zu schaffen.

(3) Der Service gilt nur für Endgeräte (SIM-Karten), die in den GSM-Mobilfunknetzen von T-Mobile (Telekom) und Vodafone betrieben werden. Ein Gerät kann nur dann per GSM lokalisiert werden, wenn es in seinem jeweiligen Netz in Deutschland eingebucht ist. GSM-Ortungen im Ausland sind auch bei aktiven Roamingverträgen nicht möglich. Eine GPS-Ortung mittels Satelliten ist dagegen im Rahmen eines aktiven Roamingvertrages für SMS-Versand auch außerhalb von Deutschland möglich.

(4) Sämtliche Fragen oder Beanstandungen im Zusammenhang mit diesen Geschäftsbedingungen können schriftlich bei der Intervista AG, Berliner Straße 111, 14467 Potsdam, vorgebracht werden.

(5) INTERVISTA stellt die micos- und picos- Website "im Ist-Zustand", "mit allen Fehlern" und "wie verfügbar" bereit. INTERVISTA garantiert nicht die Genauigkeit bzw. Aktualität der von Dritten zur Verfügung gestellten Informationen. Unter die Informationen von Dritten fallen im Besonderen die zur Verfügung gestellten LBS-Daten der Mobilfunkbetreiber, als auch Daten von GPS-Geräten.

§ 2 Gegenstand der Dienstleistung

(1) Die INTERVISTA Services ermöglichen es seinen Nutzern, über einen Internetzugang abzufragen, wo sich ihre für diesen Zweck freigeschalteten Endgeräte befinden.

(2) Als Ergebnis einer Lokalisierung übermittelt INTERVISTA den beteiligten Nutzern wechselseitig eine mit einer gewissen Unschärfe behaftete Standortangabe in Form von geografischen Koordinaten (Längen- und Breitengrad) oder einer kartografischen Darstellung.

(3) INTERVISTA ist berechtigt, Dritte mit der Erbringung von Teilen oder der gesamten Dienstleistung zu beauftragen.

§ 3 Vorbehalte

(1) Für die Richtigkeit von Angaben übernimmt INTERVISTA keine Garantie. Diese Angaben basieren bei einer GSM-Ortung nicht auf dem tatsächlichen, sondern dem ungefähren Standort eines Nutzers innerhalb einer Funkzelle, ermittelt vom jeweiligen GSM-Netzbetreiber. Da die Größe einer Funkzelle regional stark variiert, kann keine exakte Lokalisierung durchgeführt werden.

(2) Die Qualität der Lokalisierung unterscheidet sich zwischen den verschiedenen GSM-Netzbetreibern und ist bei einer GPS-Ortung vom Endgerät selbst und von den Umgebungsbedingungen, in denen die Satellitensysteme betrieben werden, abhängig. Die INTERVISTA hat darauf keinen Einfluss. Eine durchgehende exakte Ermittlung der Geräteposition kann daher nicht garantiert werden.

(3) Der Service der GSM-Ortung gilt nur für Endgeräte (SIM-Karten), die in den Mobilfunknetzen von T-Mobile oder Vodafone betrieben werden. Ein Gerät kann nur dann per GSM lokalisiert werden, wenn es in seinem jeweiligen Netz in Deutschland eingebucht und von diesem zur Ortung freigeben ist. GSM-Ortungen im Ausland sind auch bei aktivem Roaming nicht möglich.

Für die Verwendung der GPS-basierten Satellitenortung benötigen Sie ein GPS-fähiges Endgerät mit aktivierter und freigeschalteter SIM-Karte (für die Datenübertragung), die im deutschen Mobilfunknetz registriert ist. Eine Liste der von unserem Dienst unterstützten GPS-fähigen Endgeräte finden Sie auf unseren Webseiten.

(4) Die von den GSM-Netzbetreibern und GPS-Systemen gelieferten Lokalisierungsdaten werden von INTERVISTA mit größtmöglicher Sorgfalt optisch aufbereitet. Zudem wählt INTERVISTA die Datenlieferanten sorgfältig aus und führt soweit möglich Kontrollen durch. Diese können aufgrund des Umfanges der gelieferten Informationen aber nur stichprobenartig erfolgen. INTERVISTA gewährleistet daher nicht die Vollständigkeit und Aktualität der zur Verfügung gestellten Lokalisierungsinformationen.

(5) In einigen Mobilfunknetzen muss zunächst eine entsprechende Aktualisierung der Netzzelleneinbuchung des Gerätes erfolgt sein, bevor der augenblickliche Standort übermittelt wird. Dies wird in der Regel erst durch eine zweite, nachfolgende Ortung erreicht, so dass die Positionsdaten erst dann aktuell korrekt geliefert werden. Auf diese Eigentümlichkeit hat INTERVISTA keinen Einfluss und übernimmt deshalb keine Gewähr für die Rechtzeitigkeit und Aktualität der Lokalisierungsinformation.

(6) Eine Nichtnutzbarkeit der Lokalisierung, die der Qualität und Verfügbarkeit des GSM-Mobilfunknetzes sowie der Verfügbarkeit und Genauigkeit des GPS-Satellitensystems oder dem Internet unterliegt, kann vom Nutzer nicht geltend gemacht werden.

§ 4 Zulassung als Nutzer

(1) Voraussetzung für den Abschluss eines Vertrages zur Nutzung der INTERVISTA Services ist, dass der betreffende Nutzer auch der Eigentümer des Endgeräts (SIM-Karte) ist. Hierzu muss sich der Nutzer bei INTERVISTA anmelden und hierbei die von INTERVISTA abgefragten Daten vollständig und korrekt angeben. Die Einzelheiten ergeben sich aus dem Anmeldeverfahren.

(2) Ein Nutzer kann nur dann seine Anmeldung an INTERVISTA abschicken, wenn er die Kenntnisnahme dieser Geschäftsbedingungen ausdrücklich bestätigt hat. Insbesondere bestätigt er damit, dass er andere Personen über die Lokalisierungsfunktion informiert, falls er sein Endgerät (SIM-Karte) verleiht. Die Zulassung als Nutzer erfolgt hiernach durch entsprechende Benachrichtigung des Nutzers per SMS und E-Mail.

(3) Bei der Anmeldung wählt sich der Nutzer einen Namen (Nickname) und vergibt ein Online-Passwort. Der Nutzer verpflichtet sich, dafür zu sorgen, dass keine unbefugten Drittpersonen Kenntnis von seinem Passwort erhalten. Ist dies dennoch erfolgt bzw. liegen dem Nutzer entsprechende Anhaltspunkte hierfür vor, so ist er verpflichtet, dies INTERVISTA unverzüglich mitzuteilen. Soweit der Zugriff bzw. die Weitergabe des Passwortes nicht auf ein Verschulden von INTERVISTA zurückzuführen ist, trägt der Kunde die Kosten der abgerufenen Services bis zu dem Zeitpunkt, an dem er die Sperrung bei INTERVISTA veranlasst.

(4) Der Nutzer hat keinen Anspruch auf Zulassung. INTERVISTA hat das Recht, die Zulassung ohne Angabe von Gründen, insbesondere jedoch wegen

  • mutmaßlich falschen Angaben bei der Anmeldung,
  • mutmaßlichen bzw. erkennbaren Missbrauchs der Dienste von INTERVISTA,
  • Beschädigung oder Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit der Dienste von INTERVISTA und
  • sonstigen Verstößen gegen diese Geschäftsbedingungen

jederzeit ohne vorherige Ankündigung zurückzunehmen. Hierbei behält sich INTERVISTA die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen ausdrücklich vor. Demjenigen, dessen Zulassung zurückgenommen wurde, ist es untersagt, sich erneut als Nutzer bei INTERVISTA anzumelden, solange nicht INTERVISTA einer erneuten Anmeldung zuvor zugestimmt hat.

(5) Neben der Zulassung bei INTERVISTA müssen die Nutzer in Abhängigkeit der Erfordernisse des jeweiligen GSM-Netzbetreibers, ihrer Lokalisierung und der Weitergabe ihrer Lokalisierungsinformationen an INTERVISTA auch in netzbetreibereigenen Systemen gesondert zustimmen.

(6) INTERVISTA ermöglicht dem Nutzer jederzeit den Widerruf seines Einverständnisses zur Lokalisierung seines Endgeräts.

§ 5 Nutzerrechte und Pflichten

(1) Der Nutzer versichert, dass alle bei der Registrierung von ihm gemachten Angaben, wie z.B. Name, E-Mail-Adresse und Mobilfunknummer (MSISDN) wahrheitsgemäß und vollständig sind. Er verpflichtet sich, seine Angaben bei eingetretenen Änderungen unverzüglich zu aktualisieren und sich ggf. durch Vorlage eines schriftlichen Dokumentes (Mobilfunkvertrag) als Eigentümer des Endgeräts (SIM-Karte) auszuweisen.

(2) Der Nutzer ist berechtigt, den von INTERVISTA zur Verfügung gestellten Online-Zugang zu eigenen privaten oder gewerblichen Zwecken zu benutzen. Ebenso ist der Nutzer berechtigt, den Internetzugang an Dritte zu geben, trägt aber die Verantwortung und die Kosten für alle durch Dritte verursachten Abfragen.

(3) Sollten infolge eines Verschuldens des Nutzers Dritte durch Missbrauch des Zugangs Leistungen der INTERVISTA nutzen, haftet der Nutzer gegenüber INTERVISTA auf Nutzungsentgelt und Schadensersatz.

§ 6 Entgelt

(1) Entgeltpflichtig ist jede Anfrage, die korrekt beantwortet wurde. Dazu zählen Lokalisierungsanfragen, bei denen das Endgerät (SIM-Karte) erfolgreich geortet wurde und Lokalisierungsanfragen, bei denen eine korrekte Zustandsmeldung zurückgegeben wurde (z.B. weil das Endgerät ausgeschaltet, oder der Ortungsdatenempfang gestört oder nicht möglich ist).

(2) Das Entgelt für die INTERVISTA Services wird per Pre-Paid durch den Erwerb eines sog. Ortungsguthabens abgegolten. Der Preis und der Leistungsumfang richten sich nach der Veröffentlichung auf der Website, die den Zugang zum Ortungsdienst gewährt.

(3) INTERVISTA ermöglicht den weiteren Erwerb von Ortungsguthaben, behält sich aber vor, Entgelt und/oder Leistung in angemessenem Umfang zu verändern.

(4) Mögliche Kosten für die Freischaltung von Endgeräten (SIM-Karten), die von den GSM-Netzbetreibern in Rechnung gestellt werden, sind vom Nutzer zu tragen.

(5) Der Zugang zum Internet kann weitere Kosten verursachen, die nicht Gegenstand der Leistung von INTERVISTA sind und für die der Nutzer selbst verantwortlich ist.

§ 7 Vertragslaufzeit und Kündigung

(1) Der Vertrag zur Nutzung der Dienstleistung wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann mit einer Frist von einer Woche zum Monatsende gekündigt werden. Die Kündigung hat schriftlich oder per E-Mail gegenüber INTERVISTA zu erfolgen. Sie wird per E-Mail bestätigt.

(2) Bei Ausführung der Kündigung wird das Benutzerkonto (Zugang und evtl. Ortungsguthaben) gelöscht. Ein zu diesem Zeitpunkt evtl. vorhandenes aber dann nicht mehr einlösbares Ortungsguthaben wird nach Abzug einer Bearbeitungsgebühr erstattet.

(3) Eine Wiederherstellung des Zugangs nach einer erfolgten und ausgeführten Kündigung ist nicht möglich. Es kann aber jederzeit eine erneute Registrierung durchgeführt werden.

§ 8 Schutzrechte

(1) Sämtliche durch INTERVISTA angebotenen Leistungen und Inhalte, zu denen den Kunden Zugang gewährt wird, sind durch Urheber-, Patent-, Marken- oder sonstige gewerbliche Schutzrechte geschützt und dürfen nur in einer von INTERVISTA genehmigten Form genutzt werden. Das Urheberrecht verbleibt beim jeweiligen Schutzrechtsinhaber.

(2) Eine Vervielfältigung oder Verwendung der zur Verfügung gestellten Inhalte in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen ist nur mit ausdrücklicher Einwilligung von INTERVISTA gestattet.

(3) Der Nutzer ist nicht berechtigt, Urheberrechtshinweise, Markenbezeichnungen oder sonstige Angaben in den von INTERVISTA gelieferten Inhalten zu verändern oder zu beseitigen.

§ 9 Datenschutz

1) Im Rahmen des Vertragsverhältnisses sind die jeweils gültigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland zu beachten. Neben der strikten Wahrung des Fernmeldegeheimnisses gehören hierzu insbesondere das Informations- und Kommunikationsdienstegesetz (IuKDG) bzw. das Teledienstedatenschutzgesetz (TDDSG), das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) das Telekommunikationsgesetz (TKG) bzw. die Telediensteunternehmen-Datenschutzverordnung (TDSV) in der jeweiligen aktuellen und beschlossenen Fassung.

(2) INTERVISTA trägt allen relevanten datenschutzrechtlichen Bestimmungen Rechnung. Die Nutzungsdaten bleiben solange gespeichert, wie es zur Erbringung des Dienstes notwendig ist oder gesetzliche Bestimmungen es vorschreiben.

(3) INTERVISTA benötigt zum Zwecke der Vertragsdurchführung personenbezogene Daten des Kunden, die er bei der Anmeldung angibt. Dabei handelt es sich um notwendigerweise anzugebende Daten, um optionale Angaben sowie um Daten, die im Rahmen der Nutzung der Dienste von INTERVISTA anfallen. Zu den erhobenen und gespeicherten Daten gehören beispielsweise der Name des Kunden, seine E-Mail-Adresse und die Mobilfunknummer (MSISDN). INTERVISTA erhebt und speichert diese Daten selbst.

(4) DerNutzer erlaubt ausdrücklich, dass INTERVISTA die Lokalisierungsinformationen beim jeweiligen Netzbetreiber abfragt, verarbeitet und veröffentlicht, sofern er sie nicht zuvor über die zur Verfügung gestellten Funktionalitäten gesperrt hat.

(5) INTERVISTA behält sich vor, den Vertrag hinsichtlich der datenschutzrechtlichen Verpflichtungen an in Kraft tretende EU-Datenschutzrichtlinien zu Lokalisierungsinformationen anzupassen.

§ 10 Gewährleistung – Haftung

(1) Nach dem derzeitigen Stand der Technik ist es nicht möglich, Computerprogramme (Software) und Datenverarbeitungsanlagen (Hardware) vollkommen fehlerfrei zu entwickeln und zu betreiben und sämtliche Unwägbarkeiten im Zusammenhang mit Internet, Mobilfunk und GPS auszuschließen. Daher übernimmt INTERVISTA keine Garantie für die ständige und ununterbrochene Verfügbarkeit seiner Websites und technischen Systeme.

(2) Die Lokalisierungsinformationen werden von den jeweiligen GSM-Netzbetreibern ermittelt und zur Verfügung gestellt oder über das GPS-Satellitensystem abgerufen. INTERVISTA haftet nicht für die Vollständigkeit, Aktualität und Richtigkeit dieser Geo-Informationen.

(3) INTERVISTA übernimmt keine Haftung für Schäden, die Nutzern oder Dritten aus der Nutzung der Dienste von INTERVISTA entstehen. Insbesondere haftet INTERVISTA nicht für Schäden, die darauf beruhen, dass infolge technischer Mängel, auch auf Seiten des GSM-Netzbetreibers, nicht die richtige Position angegeben wird. Daneben übernimmt INTERVISTA auch keine Garantie dafür, dass infolge technischer Mängel auf Seiten des GSM-Netzbetreibers oder einer Störung im GPS-Satellitensystem oder des Internets eine Lokalisierung vorübergehend nicht möglich ist.

(4) INTERVISTA übernimmt keine Garantien für die Verwendbarkeit von GPS-Geräten durch micos. Es kann gegebenenfalls nicht nachvollzogen werden, wie der Benutzer das Gerät parametriert hat, noch wie die Abdeckung durch GPS- und GSM-Signale gegeben war. Hierin liegen Fehlerquellen, die der Benutzer im Rahmen dieser AGB anerkennen muss.

(5) INTERVISTA haftet nicht für Schäden, die Nutzern oder Dritten durch das Verhalten anderer Nutzer entstehen.

(6) Der Nutzer ist verpflichtet, im Falle des Verstoßes gegen diese Geschäftsbedingungen, INTERVISTA von sämtlichen daraus resultierenden Ansprüchen Dritter frei zu stellen sowie hierdurch entstandene Verluste, Kosten oder Schäden zu ersetzen.

(7) Auf Schadenersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – haftet INTERVISTA dem Nutzer nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von INTERVISTA oder bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den Ersatz des typischen, vorhersehbaren Schadens bis zu einer Höhe von maximal € 10.000 begrenzt.

(8) Soweit es sich bei dem Nutzer um ein Unternehmen im Sinne §14 BGB oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts handelt, ist die Haftung auch für mittelbare oder Folgeschäden (z.B. entgangener Gewinn, ausgebliebene Einsparungen) ausgeschlossen.

§ 11 Änderungen

(1) INTERVISTA behält sich vor, diese Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern. Sollten wir Änderungen an unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen vornehmen so werden wir dies auf unserer Webseite und im persönlichen Bereich nach dem Einloggen mitteilen. Die weitere Nutzung unseres Dienstes nach Bekanntgabe von Änderungen an unseren Bedingungen bzw. Richtlinien bedeutet gleichzeitig ein akzeptieren der geänderten Bedingungen bzw. Richtlinien.

(2) Widerspricht ein Nutzer den Änderungen der Geschäftsbedingungen, kündigt INTERVISTA dessen Vertrag fristgemäß nach §7 Abs. 1 und erstattet ihm ggf. den Wert seines dann nicht mehr einzulösenden Ortungsguthabens nach Abzug einer Bearbeitungsgebühr.

§ 12 Sonstiges

(1) Die Inanspruchnahme der Services von INTERVISTA sowie diese Geschäftsbedingungen unterliegen deutschem Recht.

(2) Erfüllungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen einem Nutzer und INTERVISTA ist Potsdam.

(3) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, oder eine an sich notwendige Regelung nicht enthalten sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung oder zur Ausfüllung der Regelungslücke gilt eine zeitlich zulässige Regelung, die so weit wie möglich dem entspricht, was die Parteien gewollt haben oder nach Sinn und Zweck dieses Vertrages gewollt hätten, wenn sie die Regelungslücke erkannt hätten.